Der erste Schritt: Die Sprechstunde
Der Weg in eine Psychotherapie beginnt mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde. In diesem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihr Anliegen und prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine gezielte Diagnostik für Sie der richtige Weg ist.
Kennenlernen und Planung
Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen auf die Sprechstunde die sogenannten probatorischen Sitzungen. Innerhalb dieser ersten Termine findet eine vertiefte diagnostische Einordnung sowie die gemeinsame Behandlungsplanung statt.
Umfang und Dauer
Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und der Art der Kostenübernahme. In der Regel lässt sich zwischen einer Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (60 bis zu 80 Sitzungen) unterscheiden. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Kostenübernahme
Als Psychotherapeut mit halbem Kassensitz kann ich mit allen Kostenträgern abrechnen:
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für die Sprechstunde sowie die anschließende Psychotherapie werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin im Quartal mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass ich aufgrund der hohen Nachfrage nicht immer sofort freie Kapazitäten für längerfristige Behandlungen anbieten kann. In der Sprechstunde beraten wir jedoch auch über alternative Versorgungsmöglichkeiten.
Diagnostik
Die diagnostische Einordnung sowie die Information an Ihren behandelnden Arzt sind Bestandteil der Kassenleistung. Sollten Sie darüber hinaus ein ausführliches schriftliches Gutachten für außer-therapeutische Zwecke (z. B. Versorgungsamt, Nachteilsausgleich, Arbeitgeber) benötigen, kann dies als individuelle Privatleistung nach der GOP in Rechnung gestellt werden.